Eine Befreiung von der Medikamentenzuzahlung ist möglich, wenn
Eine Befreiung von der Medikamentenzuzahlung ist möglich, wenn die persönliche Belastungsgrenze überschritten ist, die bei 2 % des Bruttoeinkommens liegt. Bei chronisch Kranken beträgt diese Grenze 1 %. Die Befreiung muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind generell von Zuzahlungen befreit
